KEINE MACHT DEN DOOFEN

Was ich schon immer mal loswerden wollte

  1. Einleitung

  2. Der "Rechtsstaat"

  3. Arbeitslosigkeit

  4. Gleichberechtigung

  5. Religion

  6. Politiker

Arbeitslosigkeit

Auf dieser Seite:

ein paar Bonmots

Als der Herrgott die Sonne schuf, konterte der Teufel mit dem Sonnenbrand. Gott schuf die Geschlechter, der Satan erfand die Ehe. Gott schuf schließlich einen Ökonomen. Welche Herausforderung für den Teufel. Er überlegte lange, und schuf schließlich – einen zweiten Ökonomen.

Achim Lerch, Usenet, de.rec.motorrad, 11.02.2009, Message-ID: s0q8q4dbtph0rief0e53ire2m1ru6fteor@4ax.com

Einleitung

Wirtschaft ist leider ein sehr komplexes Gebilde. In welcher alltagsrelevanten wissenschaftlichen Disziplin kommt es schon vor, dass hochdekorierte Vertreter in elementaren Fragen absolut entgegengesetzter Meinung sind? Als Laie kann man sich da vernünftigerweise nur ziemlich verloren vorkommen. Auch ich habe diesbezüglich natürlich nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber abseits der wissenschaftlichen Frage nach dem Königsweg zu mehr Konjunktur und weniger Arbeitslosigkeit gibt es ein paar Dinge in diesem Land, die in hohem Maß kritikwürdig sind.

Arbeitslosigkeit und Wirtschaftswachstum sind beobachtete Größen in dem extrem komplexen gebilde Volkswirtschaft. Ihr Zustandekommen versucht die Volkswirtschaftslehre zu erklären. Über das genaue Zusammenwirken der einzelnen Faktoren streiten sich die Gelehrten. Wie erhöht man die Binnennachfrage? Die Gewerkschaften fordern bekanntlich höhere Löhne. Die wesentlichen Störfaktoren dieser Milchmädchenrechnung sind die Sparquote – die Unternehmen müssen 100% der Lohnerhöhung aufwenden, es fließen aber nicht 100% in die Nachfrage zurück –, die Erhöhung der Importe, die den deutschen Arbeitsplätzen nichts bis wenig bringen, und die Produktionsverlagerung. Unternehmen betrachten eben nur ihre Situation, sie arbeiten mikroökonomisch, nicht makroökonomisch. Ein Unternehmen entscheidet nicht nach dem Kriterium, was am besten für die deutsche Volkswirtschaft ist, sondern danach, wie es sich selber am besten stellen kann. Die Umsatzeinbuße, die das Unternehmen theoretisch dadurch erleidet, dass es Arbeitsplätze in Deutschland abbaut und dadurch die Binnennachfrage schwächt, ist eben vernachlässigbar – man lebt nicht von seinen Mitarbeitern als Kunden.

wichtige Aspekte

Mindestlohn

Ich bin seit ein paar Tagen (10.05.2009) kein Gegner von Mindestlöhnen mehr. Die wesentlichen Probleme des Ansatzes Mindestlohn sind:

  1. Festlegung seiner Höhe

  2. Schaffung/Zementierung von Arbeitslosigkeit, weil eben nicht für alle auf dem entsprechenden Lohnniveau ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann.

Mindestlohn ist ein zweischneidiges Wahlgeschenk: Die Wähler freuen sich auf mehr Geld – und wundern sich hinterher, dass sie arbeitslos sind. Das ist nicht nur ein individuelles Problem: Arbeitslosigkeit macht eine Volkswirtschaft nicht gerade wettbewerbsfähiger (sie verringert – abstrakt – ihre Produktivität, weil weniger erstellt wird, als möglich ist, und verteuert – ganz konkret – die Arbeitsplätze, weil die Kosten für die Alimentierung der Arbeitslosen auf die anderen umgelegt werden).

Dass die "eigentliche" Arbeitslosigkeit durch Vorgabe eines Mindestlohns ansteigt, lässt sich wohl nicht vermeiden, aber mir ist aufgegangen, dass das durch die Kombination mit diesem Vorschlag von mir kein so großes Problem darstellt. Durch faire Verteilung der Arbeitslosen auf die Wirtschaft wäre man zumindest das Problem der unbeschäftigten Arbeitslosen los geworden. Es stellt sich die Frage, ob sich der "richtige" Mindestlohn in diesem Modell irgendwie errechnen lässt. Je höher der Mindestlohn, desto mehr Arbeitslose gibt es. Um mehr Arbeitslose auf diese Weise unterzubringen,

  1. muss (möglicherweise) der Preis (den die BA den Unternehmen in Rechnung stellt) für sie gesenkt werden

  2. muss (möglicherweise) die Quote, wie viele Arbeitslose pro regulärem Mitarbeiter erlaubt sind, erhöht werden (was tendenziell den Wettbewerb verzerrt)

Für dieses "Gleichungssystem" gibt es sicherlich nicht nur eine Lösung. Als begrenzender Faktor mag ins Spiel kommen, dass man vielleicht nicht beliebig viele Hilfskräfte in den Arbeitsmarkt drücken kann, unabhängig vom Preis. Diese Grenze würde dann die Obergrenze für den Mindestlohn diktieren. Politisch wäre das Problem, dass ein höherer Mindestlohn die regulären Beschäftigten auf Kosten der Arbeitslosen besser stellte; ganz ähnlich wie heute, nur dass das Leid in diesem Fall nicht der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern ein niedrigeres Einkommen wäre (wenn man die Arbeitslosen denn an den Einnahmen der BA durch ihre Überlassung beteiligt).

Hamburger Appell

Im Hamburger Appell fordern 250 deutsche Professoren, auf die dumm-gefährliche Politrhetorik zu verzichten und sich und der Bevölkerung endlich bewusst zu machen, worauf es ankommt. Auszug: Wer behauptet, Deutschland könne und müsse ein Hochlohnland bleiben, handelt unredlich oder ignorant.

Streikrecht

Die Tarifautonomie inklusive des Streikrechts ist ein hohes Gut, aber es ist nicht absolut und läuft gegenwärtig völlig aus dem Ruder. Das erste Grundproblem dabei ist, dass die Gewerkschaften vom Tarifrecht gewissermaßen ermächtigt werden, Verträge zu Lasten Dritter abzuschließen. Die Lasten liegen in dem Teil der Arbeitslosigkeit, der den Lohnerhöhungen geschuldet ist, und der geschädigte Dritte ist die Allgemeinheit, die die Arbeitslosen zu finanzieren hat. Das zweite Grundproblem ist, dass die Wirkung eines Streiks pervertiert wird. Nach meinem bescheidenen Verständnis ist das Prinzip eines Streiks die Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber – und der Stärkere setzt sich durch. Was wir heutzutage erleben, müsste man eher eine handvoll Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber nennen, was nur deshalb funktioniert, weil in den meisten Unternehmen nicht mehr viel geht, wenn ein paar Leute ausfallen. Das erscheint mir aus mehreren Gründen untragbar:

Interesse der Gewerkschaften

Ein gravierendes Problem ist, dass die Gewerkschaften zwar immer schöne Reden schwingen, aber letztlich die Interessenvertretung der Abhängig-Beschäftigten sind, nicht die der Beschäftigungswilligen. Die Interessen der letzteren Gruppe sind mindestens von gleichem Gewicht.

angemessene Bezahlung

Ein fatales Missverständnis wird von den "Gerechtigkeitspolitikern" gepflegt: "Gute Arbeit" müsse "anständig" bezahlt werden. Warum, das wird leider nie erklärt, es handelt sich quasi um ein Axiom der Sozialdemokratie. Nun haben sozialdemokratische Wunschträume aber noch nie Arbeitsplätze geschaffen. Die Realität sieht ganz einfach so aus: Entweder ein Arbeitsplatz rentiert sich für den Arbeitgeber, oder er wird abgebaut bzw. nicht geschaffen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bedeutet daher nichts anderes, als dass ein Millionenstamm Arbeitsloser zementiert wird, weil der Staat sich weigert, ihnen zu ermöglichen, wenigstens das Für-sie-Erreichbare zu verdienen.

Vorschläge (von mir)

Vermittlungsinteresse der Arbeitslosen

Ebenso zweifellos, wie die meisten Arbeitslosen unter ihrer Arbeitslosigkeit leiden, gibt es einige, die kein ernsthaftes Interesse daran haben, in einen neuen Job vermittelt zu werden. Brauchbare Schätzungen zu deren Anteil kenne ich nicht. Die Gründe für deren Unwillen mögen in der Bezahlung der für sie realistischen Jobs liegen, die ihre Situation wirtschaftlich kaum verbessern, dafür aber sehr viel anstrengender gestalten würde. Manch einer arbeitet nebenbei schwarz und würde sich deshalb finanziell sogar verschlechtern.

In der Presse landen natürlich nur die Extremfälle, die man nicht überbewerten sollte. Aber man muss fragen, wie ein sachgerechter Umgang mit diesem Problem aussieht. Der Eindruck, der bei mir aus der Berichterstattung entsteht, ist der, dass ein Arbeitsunwilliger vom Jobcenter zu einem Vorstellungsgespräch geschickt wird und sich dort so unmöglich macht, dass er sicher sein kann, dass er nicht eingestellt wird. Natürlich erschöpft sich die Pflicht eines Arbeitslosen nicht darin, beim Vorstellungsgespräch zu erscheinen. Hinzu kommt das Problem, dass den Arbeitslosen so eine Farce von Vorstellungsgespräch zwar nichts kostet, den Arbeitgeber aber sehr wohl, so dass solche Vorfälle die Motivation, sich bei den Jobcentern nach neuen Mitarbeitern umzusehen, nicht gerade erhöhen dürften. Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Vermittlung von Vorstellungsgesprächen durch die Jobcenter auch Geld kostet. Jeder vergeudete Termin fehlt den Vermittlern für willige Kunden. Und natürlich wird der Arbeitslose mit jedem weiteren Monat Arbeitslosigkeit und Entwöhnung vom Arbeitsleben schwerer vermittelbar.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Jobcenter keine gute Vorstellung davon haben, wer ihre kooperativen und unwilligen Kunden sind. Wie viele Vorstellungsgespräche hat ein Arbeitsloser pro Monat? Dazu müsste es eine Statistik geben; ob die veröffentlicht wird, ist natürlich eine andere Frage. Gefunden habe ich allerdings eine andere, relevante Zahl aus Berlin-Neukölln 2007): Mit der Motivation hapert es bei vielen jungen ALG-II-Empfängern allerdings nach wie vor. Im September wurden jedem fünften Jugendlichen die Leistungen gekürzt. In 80 Prozent der Fälle hatten sie Termine bei ihren Beratern oder Fallmanagern nicht wahrgenommen; dann kann das Jobcenter zehn Prozent des ALG II einbehalten. Nun ist Neukölln (mit Schulen, bei denen 95% der Schüler arbeitslose Eltern haben und ein geregeltes Arbeitsleben demnach als eine Art Parallelwelt erscheint) natürlich ein extremes Beispiel. Aber wie viel einfacher (risikoloser) ist es, sich bei einem Bewerbungsgespräch unmöglich zu machen, als gar nicht erst hinzugehen?

Wenn ein Arbeitsloser zwei Vorstellungsgespräche pro Monat hat (was zu hoch gegriffen sein dürfte) und alles in allem 700 € im Monat an Unterstützung erhält, dann kostet ein misslungenes Bewerbungsgespräch die Gemeinschaft unmittelbar 350 € (also ohne die – (für mich) schwer zu beziffernden o.g. Effekte). Was könnte man nun gegen diese Verweigerung tun? Mein Gedanke dazu ist, dass man jemanden vom Jobcenter mit zu dem Vorstellunsggespräch schickt. Das hätte mehrere positive Effekte:

  1. Es fiele sofort auf, wenn der Arbeitslose sich dort peinlich präsentiert. Problematisch ist allein die rechtliche Würdigung. Wenn man daraus Sanktionen ableiten will, überlässt man einem einzigen Behördenmitarbeiter die – gerichtlich faktisch nicht überprüfbare – Entscheidung darüber, wo Kooperation und Nichteignung aufhören und Obstruktion anfängt. Man könnte eine entsprechende Bestätigung vom Arbeitgeber verlangen, um etwas mehr Objektivität zu schaffen.

    Letztlich muss man die Verhältnismäßigkeit beachten. Das Minimum an Druck auf die Arbeitslosen hat die effektive Arbeitslosigkeit auf insgesamt sieben Millionen Menschen anschwellen lassen (die offizielle, massiv zurechtgelogene Zahl ist nur die Spitze des Eisbergs). Niemand ist verpflichtet, sich einen Job vom Jobcenter vermitteln zu lassen. Ein bemühter Arbeitsloser hat immer die Möglichkeit, sich aus eigenem Antrieb eine Stelle zu suchen (ohne dabei kontrolliert zu werden).

  2. Dem Begleiter würde auffallen, falls die angebotene Stelle nicht zu dem Arbeitslosen passt. Er könnte dann die Vermittlungsrichtung seines Kollegen korrigieren.

  3. Das Verhältnis von Jobcenter und Arbeitgeber würde (zumindest einseitig) besser, weil der Arbeitgeber gleich jemanden hätte, dem er ins Gesicht sagen kann: Mit was für Scheißbewerbern verschwenden Sie eigentlich meine Zeit?

  4. In der anderen Richtung wäre damit auch einem unpassenden Umgang des Arbeitgebers mit dem Bewerber ein Riegel vorgeschoben.

Wenn man mal ganz zurückhaltend annimmt, dass ein solcher Begleiter vier Bewerbungsgespräche pro Tag beobachten kann (was durch etwas Optimierung leicht auf zehn und mehr gesteigert werden könnte), dann kostet dieser Mehraufwand etwa 35 € pro Vorstellungsgespräch. Bis zu welchen Kosten sich dies lohnt, ist schwer zu beziffern. Ohne Beachtung der Umstände würde man rechnen, dass zehn begleitete Termine die Kosten eines halben Monats ausmachen. Wenn also der Arbeitslose ohne Begleitung elf Vorstellungstermine gebraucht hätte, um eine Anstellung zu finden, und mit Begleitung mit zehn Terminen auskommt (was immer noch eine ineffiziente Maßnahme wäre), dann wäre es gerade ein Nullsummenspiel. Jeder über den einen hinaus gesparte Termin brächte der Sozialkasse viel Geld.

Die realistische Kalkulation sieht ganz anders aus: Dieser Vorschlag bezieht sich auf Arbeitsunwillige. Ohne Beobachtung bekämen die nie einen Job. Wenn sie sich einmal danebenbenehmen, wird ihnen die Unterstützung gekürzt. Dies ohne Eskalation so zu handhaben erscheint angemessen, sofern man nur diejenigen unter Beobachtung stellt, die schon negativ aufgefallen sind. Man kann denjenigen vorab noch die Teilnahme an einem Bewerbungstraining anbieten, rein freiwillig – aber die wissen dann, was für sie auf dem Spiel steht. Man wird diejenigen also zügig vermitteln oder aber durch Leistungskürzung Kosten sparen.

Man mag einwenden, dass der Arbeitgeber begleitete Bewerber von vorneherein für Problemfälle hält, aber das ist ein Scheinargument, denn die Arbeitgeber sind nicht blöd und wissen, dass sie sowieso auch Problemfälle vermittelt bekommen. Da die Anzahl dieser Vorstellungsgespräche sich deutlich reduziert, wenn diese Maßnahme greift, liegt sie auch im Interesse der Arbeitgeber. Es ist kein Problem, wenn manche Arbeitnehmer begleitete Bewerbungsgespräche ablehnen, solange das nicht zu viele sind.

Alten- und Krankenbetreuung durch Arbeitslose

Bei den 1-€-Jobs kommt verständlicherweise immer die Frage auf, was Arbeitslose denn machen können, ohne reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen, wobei man noch akzeptieren könnte, dass ihr Einsatz die Entstehung regulärer Arbeitsplätze nur verhindert (also nicht zu ihrem Abbau führt). Immer wieder erheben 1-€-Jobber den Vorwurf, dass sie nicht entsprechend dieser Vorgabe eingesetzt würden.

Mein Vorschlag ist, alle dafür geeigneten Arbeitslosen gegen ein Taschengeld (was sie eben so hinzuverdienen dürfen) in der Altenbetreuung einzusetzen. Immer wieder wird lauthals kritisiert, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht genug Zeit für zwischenmenschliche Kontakte haben. Meines Wissens gibt es keinen einzigen Arbeitsplatz für diese Tätigkeit. Allenfalls in sehr teuren Pflegeeinrichtungen ist damit zu rechnen, dass ein gewisser Teil der regulären Arbeitszeit fest für die nichtmedizinische Beschäftigung mit den Patienten eingeplant ist.

Arbeitslose dürften natürlich keine Aufgaben des Pflegepersonals übernehmen, selbst wenn sie zufällig über die nötige Ausbildung verfügen; solcher Missbrauch seitens der Betreiber müsste konsequent geahndet werden. Die Arbeitslosen würden sich nur – wie etwa ein Besucher – mit den Patienten unterhalten, mit ihnen spazierengehen, Gesellschaftsspiele spielen usw.

Dieses Vorgehen hätte viele Vorteile:

  1. Der größte Vorteil wäre die Lösung eines Großteils des Problems der Altenpflege.

  2. Es ist nicht mal im Ansatz zu erwarten, dass solche Tätigkeiten irgendwann mal regulär von den Sozialkassen bezahlt werden. Insofern wäre diese Tätigkeit viel arbeitsmarktneutraler als etwa der Zivildienst, den man bezüglich seiner voll ausgelebten Rechtswidrigkeit in der praktischen Umsetzung nur milde belächeln kann.

  3. Im Gegensatz zum Müllsammeln bekämen die Arbeitslosen dadurch Kontakt zu einer richtigen Arbeitsumgebung und könnten immerhin für sich klären, ob eine Tätigkeit im Pflegedienst für sie in Frage kommt.

  4. Die ARGE spart den Vermittlungsaufwand für die Betroffenen. Prinzipiell sollen natürlich auch die noch vermittelt werden, aber angesichts der inakzeptablen Zahlenverhältnisse von Vermittlern zu Arbeitslosen erscheint es sinnlos, Kapazitäten auf diese Personen zu verwenden. Da es um eine sechsstellige Zahl von Personen geht, die auf diese Weise eingesetzt werden können, wäre damit eine messbare Entlastung der Vermittler verbunden. Dadurch sollte sich der Vermittlungserfolg bei den anderen geringfügig verbessern.

  5. Es würde – analog zur Rechtfertigung der Wehrpflicht – eine Öffentlichkeit bezüglich der Zustände in der Altenpflege geschaffen, auch wenn das aus sozialen Gründen keine sehr laute Öffentlichkeit wäre.

Reaktionen auf diesen Vorschlag

Bundestag

Ich habe von zwei Abgeordneten eine ausführliche Antwort auf meinen Vorschlag erhalten, die im Kern besagt, dass der Gesetzgeber bereits in diese Richtung geht: [...] Nach dem neu geschaffenen Paragraf 87b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) erhalten stationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, auf Kosten der Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungskräfte für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf wie zum Beispiel Demenzkranke einzustellen. Diese sollen u.a. solche Tätigkeiten ausfüllen, die Sie in Ihrem Brief skizzieren. [...]

(Mehr dazu, sobald ich die mir zugeschickten Unterlagen dazu durchgearbeitet habe.)

Schulbetreuung durch Arbeitslose

16.04.2009

Ein weiterer Bereich, in dem massiv Personal fehlt, das niemals regulär eingestellt werden wird, ist die Schule. Wir leisten uns den perversen Luxus, Kinder und Jugendliche in nennenswerter Zahl neun und mehr Jahre zu beschulen, ohne dass sie hinterher richtig lesen können. Das ist dermaßen unfassbar, dass ich mir nicht erklären kann, dass es keinen Aufschrei sondergleichen deswegen gibt.

Das wachsende öffentliche Interesse an dieser Problematik hat einige Erkenntnisse zutage gefördert:

Dass die Zahl regulärer Lehrer in Deutschland verdoppelt wird, ist eine abwegige Vorstellung (wo sollten die auch herkommen?). Auch wenn die Lehrerlobbyisten dem reflexartig widersprechen werden: Am unteren Ende der Leistungsskala des gesamten Schulwesens sind es keine pädagogischen Feinheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Aus den Medien und gut informierten Quellen in meinem persönlichen Umfeld erfahre ich, dass in vielen Hauptschulklassen gar kein Unterricht mehr stattfindet, wie man sich den als naiver Bürger so vorstellt, sondern dass dort nur noch irgendwie "der Deckel draufgehalten" wird.

Mein Vorschlag ist daher – analog zur Altenbetreuung – denjenigen ALG-2-Empfängern, die dafür formal qualifiziert erscheinen (was nach meiner Einschätzung höchstens Abitur erfordert), eine Tätigkeit als Hilfslehrer anzubieten. Man könnte dann denjenigen regulären Lehrkräften, die Klassen mit problematischer Schülerzusammensetzung unterrichten (Hauptschulklassen, Grundschulklassen mit hohem Migranten(-mit-Deutschproblemen-)Anteil), einen oder zwei solche Hilfslehrer zu Seite stellen:

Es mag sinnvoll sein, die Hilfslehrer nicht den Lehrkräften, sondern den Klassen zuzuordnen, so dass sie immer mit denselben Schülern zu tun haben und dadurch eine bessere Bindung zu diesen aufbauen können, was eine gewisse soziale Kontrolle schaffen mag.

Die Hilslehrer bekämen dann den Betrag, den sie hinzuverdienen dürfen, oder vielleicht etwas mehr (wofür man dann aber Bundesrecht ändern müsste), weil der Staat ein Interesse daran hätte, die "besten" ALG-2-Empfänger dafür zu bekommen, aber nicht so viel, dass es sich für diejenigen nicht mehr lohnte, eine reguläre Arbeit anzunehmen. Diese Zuwendungen sollten dann aus dem Bildungsetat finanziert werden und nicht von der BA.

Die Vorteile wären in etwa dieselben wie bei der Altenbetreuung:

  1. Der größte Vorteil wäre die Lösung eines Großteils des Problems der Schulversager.

  2. Es ist nicht mal im Ansatz zu erwarten, dass solche Tätigkeiten irgendwann mal regulär bezahlt werden. Deshalb ist so eine Verwendung den normalen 1-EUR-Jobs vorzuziehen.

  3. Es wird sicherlich positiv von Arbeitgebern aufgenommen, wenn ein Langzeitarbeitsloser sich auf diese Weise ins Arbeitsleben eingebracht hat. Insofern kann eine solche Tätigkeit durchaus die langfristigen Vermittlungsaussichten des Betroffenen verbessern. Diesen Aspekt mag man auch aktiv nutzen, indem ein Vermittler solche Arbeitslose, bei denen potentielle Arbeitgeber Zweifel an der allgemeinen Arbeitsmotivation haben, in diese Tätigkeit bringt, damit sie sich dort bewähren. Das kann natürlich nur so weit erfolgen, wie der Einsatz in der Schule nicht gefährdet wird. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme für die Schule muss im Vordergrund stehen.

    Hinzu kommt im Fall von Eltern die Vorbildfunktion. Nur arbeitslose Eltern zu haben, scheint für die Entwicklung der Kinder nicht gerade förderlich zu sein.

  4. Die ARGE spart den Vermittlungsaufwand für die Betroffenen. Prinzipiell sollen natürlich auch die noch vermittelt werden, aber angesichts der inakzeptablen Zahlenverhältnisse von Vermittlern zu Arbeitslosen erscheint es sinnlos, Kapazitäten auf diese Personen zu verwenden. Da es um eine sechsstellige Zahl von Personen geht, die auf diese Weise eingesetzt werden können, wäre damit eine messbare Entlastung der Vermittler verbunden. Dadurch sollte sich der Vermittlungserfolg bei den anderen geringfügig verbessern.

  5. Inzwischen ist bekannt, dass sich die massive Überrepräsentanz von Frauen an Grundschulen negativ auf den Schulerfolg von Jungen auswirkt. Durch den Einsatz von gezielt männlichen Hilfslehrern ließe sich der Männeranteil an Grundschulen erhöhen, so dass Jungen wieder männliche Rollenvorbilder haben. Sofern das sinnvoll erscheint, kann man die soziale Mischung der Lehrkräfte auch in anderer Hinsicht verbessern, etwa durch Hilfslehrer mit Migrationshintergrund (die die Muttersprache der Kinder sprechen) oder besonders junge.

Potentiell problematisch ist, dass die idealen Hilfslehrer gerade diejenigen ALG-2-Empfänger sein könnten, die sich noch am besten vermitteln lassen. Bei diesem Konflikt sollte dann die Arbeitsvermittlung im Vordergrund stehen.

Zu klären ist auch noch, wie man die Eignung der Kandidaten prüft. Dafür mag man spezielle Testklassen einführen, deren Schüler z.B. aus Altersgründen mit wöchentlich wechselnden Hilfslehrern umgehen können. In diesen Klassen könnte ein zweiter regulärer Lehrer (oder jemand, der dafür anderweitig qualifiziert ist, eher pädagogisch als fachlich) die Hilfslehrer begutachten, so dass man die ungeeigneten aussortieren kann.

Ein paar Vorschläge habe ich einzeln auf meiner Ideen-Seite veröffentlicht:

interessante Artikel

Unverhältnismäßigkeiten

Während Mitarbeiter sich mit Dritte-Welt-Gehältern messen lassen müssen, lässt sich der Vorstand mit denen vergleichbarer Unternehmen messen.

Ein Siemens-Mitarbeiter im Blog vom Vorstandsvorsitzenden Klaus Kleinfeld

Und dazu schreibt er weiter: Ich habe von unserer eigenen Siemens-Personalabteilung stets gelernt, dass nur Verweise auf eigene Leistungen das Gehalt rechtfertigen.

Meine Einstellung dazu ist diese: Wenn man Managergehälter bewertet, muss man sich – als guter Kapitalist! – fragen, ob derjenige für weniger Geld schlechter arbeiten würde. Das erscheint natürlich reichlich unwahrscheinlich. Hinzu kommt die (praxisrelevantere) Frage, ob derjenige das Unternehmen verlässt und durch einen Schlechteren ersetzt werden müsste, wenn man sein gehalt nicht erhöht oder sogar kürzt. Schwer operationalisierbar, aber als prinzipiellen Leitfaden sollte man das immer im Auge behalten.

die richtigen Gauner – "Gestaltungsmissbrauch"

Siemens hat BenQ nicht einfach die Handysparte verkauft, nein... Siemens hat die Handysparte in drei Unternehmen aufgeteilt:

  1. die Management GmbH

    Hier sind – man fasst es nicht – die Abfindungen der BenQ-Mobile-Chefmanager gesichert.

  2. die Asset GmbH

    Hier sind die Vermögenswerte der Siemens-Handysparte (Know-how, Patente, Markenrechte) zusammengefasst.

  3. die BenQ Mobile GmbH & Co OHG

    Hierin wurden die verzichtbaren Teile der alten Handysparte gesammelt, die notfalls ohne Kollateralschäden für die anderen beiden Gesellschaften versenkt werden können sollte: die 3400 Mitarbeiter.

Man mag sich auch bei wohlwollender Betrachtung fragen, welchen anderen Zweck als die Entschärfung der schon aus der Unternehmensgesamtsituation heraus – es hatte ja seinen Grund, dass Siemens die Sparte mit einem Wert von im Ergebnis über einer Milliarde Euro abgegeben hat – drohenden Insolvenz diese Vorgehensweise gehabt haben könnte.

organisierte Unfähigkeit

Artikel bei SPIEGEL ONLINE vom 27. September 2006 — Die Bundesagentur für Arbeit demonstriert mal wieder ganz freimütig, dass organisierte Inkompetenz beim Staat kein Karrierehindernis ist. Diese Organisation, die nun wirklich noch nie dadurch aufgefallen ist, dass sie schnell und effektiv (und womöglich gar effizient) Arbeitslose auf offene Stellen vermittelt, diese Organisation entblödet sich nun allen Ernstes, beruflich integrierte Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV) in einen anderen, möglicherweise besser bezahlten Job vermitteln zu wollen. Dass sich dadurch rein theoretisch die nötigen Zuwendungen an die Partnerin reduzieren könnten, kann über das selbst für Staatsbedienstete eklatante Ausmaß an Schwachsinnigkeit nicht hinwegtäuschen. Die Unzahl aberwitziger Detailprobleme mal außen vor gelassen: Wie sich die Transfergelder der BA auf die einzelnen Empfänger verteilen, ist für die Summe nun wirklich völlig egal. Ich möchte ja gerne mal sehen, wie man durch die berufliche Verbesserung eines "Abteilungsleiters" mehr einsparen möchte als durch die Vermittlung eines Arbeitslosen – auf denselben Job. Aber das erkläre man mal Beamten.

Fallschirme und Selbstbereicherung – Change-of-Control-Klauseln

Artikel bei SPIEGEL ONLINE vom 25. Oktober 2006 — Es erscheint schon pervers, wenn Manager, Leute, die sowieso schon hoch bezahlt sind, sich durch Klauseln im Arbeitsvertrag derart weich polstern, dass man sich fragen muss, welches Interesse die noch daran haben sollen, zu arbeiten.

In großen deutschen Unternehmen sind für die Arbeitsverträge der Vorstände wohl Laufzeiten von fünf Jahren üblich. Change-of-Control-Klauseln besagen nun, dass derjenige aus eigenem Antrieb das Unternehmen verlassen kann, wenn sich die Eigentumsverhältnisse drastisch ändern – aber dabei noch eine Unmenge Geld hinterhergeworfen bekommt. Warum soll man, wenn man sich am neuen Eigentümer stört (Welch eine Zumutung!), auch noch für Jahre ungeleisteter Arbeit Gehalt bekommen, obwohl die Betroffenen in aller Regel schnell einen neuen Job haben? Warum soll sich das Ausscheiden aus einem Unternehmen finanziell lohnen?

Richtig abartig wird es, wenn diese Klauseln sogar für den Fall einer freundlichen Übernahme gelten sollen. Mit anderen Worten: Die Manager stellen sich dann selber das Luxusticket für den Ausstieg aus. Laut SPIEGEL ONLINE verließen einige Manager der Hypovereinsbank das Unternehmen, unmittelbar nachdem sie die Fusion gegen Bedenken des Aufsichtsrates durchgesetzt hatten. Steht da noch das Unternehmensinteresse im Vordergrund?

Wie vermittelt man es eigentlich normalen Arbeitnehmern, dass diejenigen, die den größten Einfluss auf die Sicherheit ihres eigenen Arbeitsplatzes haben, am wenigsten dessen Verlust fürchten müssen?