Anregung für eine betriebliche Maßnahme in der Coronakrise
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Version 1.0/4.3, 18.03.2020
Durch die Schließung von Schulen und Kitas bekommen manche Eltern erhebliche organisatorische Probleme mit der Kinderbetreuung; insbesondere da die Großeltern faktisch ausfallen. Dass so viele Leute gleichzeitig das Problem haben und die Betreuung großer Gruppen von Kindern keine Option ist, verschlimmert die Situation weiter.
Unternehmen bieten manchen Mitarbeitern Homeoffice an, flexible Arbeitszeiten. Da es aber dauern kann, bis sich Lösungen finden, und außerdem gefundene Lösungen hinfällig werden können, weil die Krise eventuell zu lange dauert, mag für einen Teil der Arbeitnehmer nur die Möglichkeit bleiben, Urlaub zu nehmen; zunächst bezahlten, irgendwann notgedrungen auch unbezahlten; für Arbeitnehmer mit bescheidenem Gehalt kann das schnell zu wirtschaftlichen Problemen führen.
Das Problem und sein Ausmaß dürften in den meisten Unternehmen sowohl der Unternehmensleitung als auch den Mitarbeitern, die Kinder zu betreuen haben, und auch den Mitarbeitern ohne diese Herausforderung klar sein oder sehr schnell klar werden.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Coronakrise sind noch nicht absehbar. Es ist viel davon die Rede, dass eine Menge Solidarität nötig sei, um aus dieser Krise einigermaßen vernünftig herauszukommen.
Angesichts des Ausmaßes des Problems und gerade im Hinblick auf die noch größeren Verwerfungen, die in anderen (wirtschaftlich schlechter aufgestellten) Ländern zu beobachten sein werden, dürften viele Bürger, gerade diejenigen, die einen vergleichsweise sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz haben, zu Solidarität bereit sein. Der größte Anteil der Solidarität wird eher abstrakt sein und sich in Form einiger hundert Milliarden Euro zusätzlicher Staatsverschuldung manifestieren. Konkretere Probleme dürften eine höhere Solidaritätsbereitschaft auslösen als abstrakte Forderungen.
Eine Maßnahme, die einerseits hohen und konkreten Nutzen im direkten Umfeld der Leistenden stiften würde und andererseits ihnen nicht viel abverlangt, wäre das "Spenden" von Urlaubstagen für Härtefälle unter den Kollegen. Was man als Härtefall ansieht, ist sicherlich nicht komplett konsensfähig und mag sich nach Region, Branche und Betrieb unterscheiden, aber es werden eher nicht die Kollegen mit den hohen Gehältern sein, weil die einige Tage unbezahlten Urlaub unbeschadet verkraften; mögliche Ausnahme: So jemand ist gezwungen, besonders viel Urlaub zu nehmen.
Rechtlich zulässig ist das vermutlich nur so weit, dass der gesetzliche Mindesturlaub (typischerweise 24 Tage) nicht unterschritten wird; vorstellbar ist, dass der Gesetzgeber hierfür eine Ausnahmeregelung schafft, als eine von absehbar vielen Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen der Krise.
Die Bereitschaft, sich daran zu beteiligen dürfte größer sein, wenn die Idee nicht nur von einzelnen Unternehmen aufgegriffen wird, sondern durch geeignete Instanzen öffentlich dafür geworben wird.