Vorschlag für eine Dienstleistungsinnovation
Version 1.0/1.1, 24.04.2006
Ausgangslage - das Problem des Kunden
Problembewusstsein
Nebenziele, positive Nebeneffekte, weitere Betroffene
Anforderungen, Realisierung, mögliche Probleme, Entwicklungskosten und -dauer, Unsicherheit des Entwicklungserfolgs, Investitionsbedarf und variable Kosten
Vorteile der Innovation und ihr Gewicht, Aufwand-Nutzen-Verhältnis, Zielgruppen, Vermarktung, Preisspanne, Umsatz, Deckungsbeitrag, rechtliche Probleme, Imitationsrisiko, Barrieren gegenüber (potentiellen) Wettbewerbern, Chancen & Risiken - zusammengefasst
Hartz-IV-Empfänger sollen als Aushilfe während der Stoßzeiten in der Gastronomie arbeiten. Wegen der Anrechnungsregeln lohnt es sich für sie nicht, bezahlt zu werden. Statt dessen sollen sie kostenlos mit Essen versorgt werden.
Die Gastronomie hat ein erhebliches Problem mit ihren Stoßzeiten. Zur Mittagszeit wird kurzzeitig viel Personal benötigt, das davor und danach nicht sinnvoll beschäftigt werden kann. Der dadurch erzwungene Kompromiss führt zu Wartezeiten, die für alle Beteiligten unerfreulich sind.
Die Lebensqualität von Hartz-IV-Empfängern ist schlecht, ebenso wie ihre Zuverdienstmöglichkeiten. Einige von ihnen sind nicht nur bemüht, ihre Situation konkret zu verbessern, sondern auch um ihre Attraktivität für den Arbeitsmarkt, die sich auf vielerlei Wegen beeinflussen lässt. Dazu gehört auch jede Art von (auch minimaler) Tätigkeit, da so Engagement demonstriert und ein geregelter Tagesablauf geschaffen wird. Viele dürften auch ein Interesse daran haben, "unter Leute zu kommen", um der sozialen Isolation zu entgehen.
Beiden Seiten ist ihr Problem sehr bewusst.
Hartz-IV-Empfänger sollen in der Stoßzeit in der Gastronomie aushelfen. Das hätte eine Arbeitszeit von ein bis zwei Stunden zur Folge. Da diese Leute nichts davon haben, Geld zu bekommen, würden sie statt dessen in Naturalien versorgt. Sie bekämen jeden Tag, den sie dort arbeiten, was Anständiges zu essen, vor oder nach der Stoßzeit.
Für die Betroffenen hätte das den direkten Vorteil, dass sie Essen bekämen, das sie sich sonst nie oder nur selten leisten würden, also eine Steigerung ihrer Lebensqualität. Obendrein sparten sie das Geld, das sie sonst selber in ihre Lebensmittelversorgung investiert hätten. Natürlich ist vorstellbar, dass - etwa in Kantinen mit täglich wechselndem Gericht - diese Aushilfen sich nach Ende der Essensausgabe noch etwas mitnehmen können, um den Effekt auf die restliche Familie auszudehnen. Kosten entstünden dem Betreiber dadurch schließlich nicht.
Die Betroffenen hätten außerdem die bereits genannten indirekten Vorteile: Sie wären beruflich halbwegs integriert und könnten darauf verweisen, dass sie während der Phase ihrer Tätigkeit nicht nur "zu Hause herumgegammelt" haben.
Es müsste sich jemand finden, der zwischen Anbietern und Nachfragern vermittelt. Der BA ist das nicht zuzutrauen, ganz abgesehen davon, ob das überhaupt in ihrem Interesse wäre.
Geeignet dafür wäre eine Personalvermittlung, optimalerweise eine auf Aushilfskräfte spezialisierte. Allerdings hätte die das Problem, sich damit quasi selber Konkurrenz zu machen. Ein nicht auf Gastronomie spezialisiertes Unternehmen könnte diesen Service aus einem Werbekalkül heraus anbieten: Der Aufwand ist sehr überschaubar (entsprechend der Anforderungen an die Qualifikationen), aber man kommt so mit vielen potentiellen eigenen Arbeitnehmern und Unternehmen in Kontakt, wobei die Arbeitnehmer insofern interessanter sein dürften, als bei fehlender Gastronomiespezialisierung diese Unternehmen gerade nicht zur eigenen Klientel gehören dürften.
Es mag sein, dass die Rechtslage vorsieht, in so einem Fall die Bezüge der Hartz-IV-Empfänger zu kürzen. Damit wäre der mittelbare finanzielle Vorteil dann dahin, allerdings ist der BA nicht unbedingt zuzutrauen, das so hinzukriegen. Einen direkten Vorteil hätten die Aushilfen dennoch. Da es um das Existenzminimum geht, kann ihnen nicht der geldwerte Vorteil gestrichen werden, sondern nur der Betrag, den sie eingespart haben, also den, den sie bei Selbstversorgung für die Mahlzeit ausgegeben hätten.
Man würde dafür wohl eine eigene Webseite basteln, um Anbieter und Nachfrager zusammenzubringen. Diese müsste dann noch an die eigene IT angebunden werden, damit die neu gewonnenen Kontakte auch nutzbar werden.
Der Betrieb einer (derart einfachen) Webseite ist nicht mit relevanten Kosten verbunden.
Der Vorteil für die Gastronomen ist erheblich. Die Vorteile für die Arbeitssuchenden sind entweder überwiegend psychischer Natur und damit höchst subjektiv oder schwer bezifferbar (Erleichterung der Jobsuche), aber eher von überschaubarem Gewicht.
Alle Gastronomiebetriebe mit einem Personalengpass zu bestimmten Zeiten, der durch ungelernte Aushilfen abgefedert werden kann.
Dieses Angebot sollte leicht bekannt gemacht werden können, indem es an die Presse gegeben wird. Da es einerseits viele Betroffene gibt und dies andererseits wohl die erste private Maßnahme relevanten Umfangs speziell für Hartz-IV-Empfänger ist, wäre das Presseecho erheblich. Da man keinen Bedarf an 500.000 Leuten hat, wäre man nicht darauf angewiesen, dass alle (geeigneten) Betroffenen davon erfahren. Man sollte nur die Nachfrage decken können.
Dementsprechend wären die Vermarktungskosten sehr gering. Natürlich kann man sie imageträchtig mit regulärer Werbung verbinden.
Umsatz ließe sich auf zwei Wegen erzielen:
Die Betreiber zahlen eine Vermittlungspauschale.
Der Kontakt zu sehr vielen Gastronomiebetrieben ließe sich vermutlich werblich nutzen. (Zumindest hätte der Autor Verwendung dafür...)
Analog zu Mehrumsatz ist die Kosteneinsparung zu sehen, die sich aus den geringeren Akquisitionskosten für eigene (Leih-)Mitarbeiter ergibt, weil man über so viele zusätzliche Kontakte verfügt. Mittelbarer Mehrumsatz entstünde durch den PR-Effekt (allgemeine Bekanntheitssteigerung und - hoffentlich - Imageverbesserung).
Die rechtliche Dimension dieses Vorschlags ist immens, da es um die Ausnutzung eines durch rechtliche Regelungen bestimmten Zustands geht. Fraglich ist vor allem, ob und unter welchen Umständen es in Deutschland statthaft ist, jemanden für sich arbeiten zu lassen, ohne ihn zu bezahlen. Im einfachsten Fall gäbe es einfach keine Regelung, keinen "Arbeitsvertrag". Schwarzarbeit ist in dem Zusammenhang sicher auch ein Thema, auch wenn die Situation hier anders gelagert ist.
Der zweite bekommt voraussichtlich nicht die nötige Aufmerksamkeit, um so etwas lohnend aufzuziehen.
Die beiden Hauptrisiken sind,
dass das Angebot von den Hartz-IV-Empfängern nicht angenommen wird
dass die Presse ordentlich vom Leder zieht - Motto: Ausbeutung der armen Arbeitslosen, Vernichtung regulärer Arbeitsplätze - und der Imageeffekt dadurch eher negativ wird.
Naheliegende oder bereits vorgebrachte Einwände:
Die Öffentlichkeit mag diskutieren, inwieweit solche Ansätze zu billigen sind. Es drängt sich der Einwand auf, dass so "richtige" Jobs unter Druck gesetzt und ersetzt werden. Dem könnte man praktisch dadurch entgegenwirken, dass man nur solchen Firmen aushilfen vermittelt, die sich vertraglich dazu verpfllichten, keine regulären Stellen abzubauen. Natürlich kann man nicht verhindern, dass Arbeitslose und Gastronomie auf anderen Wegen zueinander finden, die solche Regelungen nicht beinhalten.
Man sollte dagegen folgendermaßen argumentieren: Unabhängig von der jeweiligen Konjunktur und Arbeitslosigkeit erscheint es immer wünschenswert, mit den Arbeitslosen irgendwas Vernünftiges anzufangen. Das ist das zweite gesellschaftliche Ziel, neben dem Abbau der Arbeitslosigkeit. Schwierig wird es, wenn diese Ziele in der Praxis konträr sind. Allerdings ist es so, dass kein Gastronom so viele reguläre Kräfte einstellt, wie er in der Stoßzeit gebrauchen könnte – es rechnet sich einfach nicht, weil die Leute auch davor und danach noch bezahlt werden wollen.
Bestimmte Tätigkeiten in der Gastronomie erfordern ein Gesundheitszeugnis. Es mag sich aber für den Gastronomen lohnen, das zu bezahlen, wenn er diese Kräfte nicht unkritisch einsetzen kann.
Es gibt auch Stimmen aus der Praxis, die unter den Harzt-IV-Empfängern kaum welche mit der nötigen Bereitschaft verorten – frei nach dem Motto Wer so was machen würde, der hat schon einen Job (ob schwarz oder regulär)
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