Vorschlag für eine Produktinnovation
Version 1.0/2.1, 26.01.2006
Hauke Laging, Grazer Platz 22, 12157 Berlin, Tel.: 030/32603660, mobil: 0172/7630883, E-Mail: hauke@laging.deAusgangslage - das Problem des Kunden
Problembewusstsein
Nebenziele, positive Nebeneffekte, weitere Betroffene
Anforderungen
Realisierung
mögliche Probleme
Investitionsbedarf und variable Kosten
vorhandene ähnliche Produkte
Vorteile der Innovation und ihr Gewicht, Aufwand-Nutzen-Verhältnis
Nachteile der Innovation
Zielgruppen
rechtliche Probleme
Imitationsrisiko, Barrieren gegenüber (potentiellen) Wettbewerbern
Chancen & Risiken - zusammengefasst
Die persönliche Sicherheit bzw. das Sicherheitsempfinden der Nutzer soll verbessert werden, indem sie die Möglichkeit erhalten, über einen an geeigneter Stelle gelagerten und unauffällig zu betätigenden Knopf das Mobiltelefon in einen Alarmzustand versetzen können, in dem es einen Notruf sendet.
Bei einem Überfall, einer aggressiven Belästigung und in vergleichbaren Situationen hat man als Direkt-Betroffener typischerweise keine Möglichkeit, ein vorhandenes Mobiltelefon zu nutzen, um Hilfe zu holen.
Für die effektive Alarmierung etwa der Polizei ist es prinzipiell ausreichend, dass das jeweilige Telefon aktiv ist, weil es dann - zumindest in Großstädten - mit akzeptabler Genauigkeit geortet werden kann. Viele relevante Informationen über die Situation können der Polizei übermittelt werden, indem einfach nur das Mikrofon des Telefons eingeschaltet wird.
Gerade Frauen dürften für dieses Problem sensibilisiert sein.
Durch eine kleine Modifikation an Mobiltelefonen und ein kleines Zusatzgerät soll den (potentiellen) Opfern von Gewaltkriminalität die Möglichkeit gegeben werden, unauffällig den Notruf zu alarmieren. Der Umstand, dass dies unauffällig möglich ist, ist in vielen der fraglichen Situationen unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Funktion überhaupt ausgelöst werden kann, weil dies vom Angreifer sonst verhindert würde oder mit noch aggressiveren Angriffen zu rechnen wäre. Außerdem ermöglicht die Nichterkennung des Alarms ein Abhören der Situation durch die Polizei (wenn das Mobiltelefon nicht "schallisoliert" gelagert ist).
Sicherheit vor versehentlichem Auslösen
Sicherheit vor Fremdauslösung
Flexible Positionierung
Das Telefon sollte die Notrufnummer der relevanten Länder/Netze kennen und für die jeweiligen Sprachen eine Ansage haben, die zunächst abgespielt wird, damit die Polizeit sicher versteht, was los ist. Anschließend hielte das Telefon das Gespräch aufrecht, damit die Polizei den Aufenthaltsort vom Netzbetreiber bestimmen lassen kann. Dabei würde das Mikrofon eingeschaltet, damit zumindest die Chance besteht (angesichts des Problems der Schalldämmung in Kleidung, Handtasche usw.), dass die Polizei hören kann, was gerade los ist. Der Lautsprecher und alle Anzeigen des Telefons würden deaktiviert, auch eingehende Anrufe würden nicht mehr signalisiert, um das Risiko zu minimieren, dass die Angreifer auf das Telefon aufmerksam werden.
Von großer Bedeutung ist die Frage nach dem geeignetsten Auslöser. Technisch am einfachsten wäre natürlich ein Knopf am Telefon. Allerdings geht Funktion vor Kosten - ein sinnloses System braucht niemand. Für den Nutzen im Notfall ist von großer Bedeutung, dass das Gespräch aufrechterhalten bleibt (sofern die Polizei nicht auch nach Gesprächsende in derselben Weise das Telefon orten lassen kann - auch wenn es ausgeschaltet bzw. zerstört wurde). Da die Anrufe von der Polizei aufgezeichnet werden, besteht unter günstigen akustischen Bedingungen sogar die Chance, die Täter zu identifizieren oder wenigstens die Situation zu klären - wenn bei Belästigungen bis zur Vergewaltigung mal wieder Aussage gegen Aussage steht. Außerdem ist vorstellbar, dass das Telefon (zusammen mit anderen Wertsachen) geraubt wird. Wenn die Täter den Alarm nicht bemerken, stehen die Chancen der Polizei, sie zu fassen, sehr viel besser, wenn das Gespräch nicht abbricht.
Für die Aufrechterhaltung des Telefonats ist es von elementarer Bedeutung, dass die Angreifer nicht auf die Alarmauslösung aufmerksam werden. Da sich kaum jemand bedroht fühlt, solange die Angreifer noch (sicher) außer Sichtweite sind, ist es kaum möglich, diesen Mechanismus in geeigneter Weise am Telefon auszulösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man das Telefon erst aus etwa der Handtasche holen müsste. Eine Alternative wäre ein Knopf an der Außenseite des Geräts, der nicht versehentlich gedrückt werden kann und den man ohne Hinsehen auch in einer Tasche bestätigen kann (wobei in der Handtasche schon wieder zu auffällig wäre).
Aus diesem Grund erscheint ein vom Telefon unabhängiger Auslösemechanismus deutlich geeigneter. Benötigt würde ein Schalter mit geeigneter mechanischer Sicherung gegen versehentliches Auslösen. Dieser Schalter löste ein Funksignal aus, das den Signalgeber gegenüber dem Telefon eindeutig identifiziert, so dass nicht Dritte unbemerkt den alarm auslösen können ("IT-Vandalismus").
Nicht trivial ist die Entscheidung zur geeigneten Aufhebung des Alarmzustands. Ziemlich sinnlos erscheint es, diese gezielt zu erschweren, etwa durch den Zwang zur Eingabe eines Codes. Dem Besitzer will man dies nicht erschweren. Der Angreifer dagegen kann das Telefon mühelos zerstören oder ausschalten (Akku raus).
Wichtig ist dagegen, dass das Telefon sich den laufenden Alarm nicht anmerken lässt, um Diebe des Telefons nicht darauf aufmerksam zu machen.
Wenn die Polizei in der Gegend des Telefons eintrifft, es (bzw. das Opfer) aber nicht findet, wäre es hilfreich, wenn sie über die bestehende Verbindung irgendwie (wie gehabt - DTMF oder Spracherkennung) ein lautes Dauersignal auslösen könnte. Ob das eine besonders gute Idee ist, hängt von der Situation ab, aber die Polizei sollte in der Lage sein, diese Einschätzung vorzunehmen.
Der Kunde müsste sich mit dem System in Ruhe vertraut machen können. Es sollte also einen testmodus geben, bei dem das Mobiltelefon anzeigt, was es im Ernstfall täte, ohne wirklich einen Notruf auszulösen.
Falls es in bestimmten Ländern passieren kann, dass nach der technischen Annahme des Notrufs nicht sofort ein Gesprächspartner in der Leitung ist, sondern sich der Anruf in einer Warteschleife befindet, sollte die Informationsansage wiederholt werden, bis das Gespräch wirklich angenommen wird. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie das Mobiltelefon das erkennen soll. Falls die Polizisten sicher die Möglichkeit haben, DTMF-Töne zu senden, könnte man die Ansage um den Hinweis ergänzen, dass sie so beendet wird. Wenn die Möglichkeit zur Verfügung steht, kann man natürlich auch eine primitive Spracherkennung verwenden, etwa ein zu imitierendes Geräusch abspielen.
Mit großem Ärger wäre zu rechnen, falls es Dritten gelänge, die Alarmfunktion auszulösen. Der Auslöser muss also über so viel Technik verfügen, dass er verschlüsselt mit dem Telefon kommunizieren kann, indem beide denselben Schlüssel verwenden. Gegen die Existenz mehrerer Auslöser spricht zunächst nichts. Die Programmierung eines Auslösers sollte nur dem Netzbetreiber oder nach Eingabe der PIN möglich sein, um zu verhindern, dass jemand sich unbefugt einen Auslöser für ein unbeaufsichtigtes Mobiltelefon programmiert.
Gerade da die Auslöser an leicht erreichbaren Orten gelagert werden sollen, muss Verlust einkalkuliert werden. Der Aufwand, sich einen nachmachen zu lassen, muss daher überschaubar sein.
Prinzipiell kann natürlich das Funksignal erkannt werden, aber dieses Problem ist theoretischer Natur: Der Aufwand, am Telefon nachzusehen, ist für einen Angreifer, der sich dieses Problems bewusst ist, viel geringer.
Da der Auslöser nicht die Mobilfunkkrequenzen nutzen darf, stellt sich das Problem, dass eine eine alternative Funkschnittstelle (Bluetooth) aktiv sein muss, um das Signal empfangen zu können. Diese Aktivierung erhöht den Stromverbrauch des Mobiltelefons. Vielleicht wäre es technisch praktikabel, ein Aktivierungssignal auf einer anderen Frequenz zu senden, das durch sein Auftreffen am Telefon ohne stromverbrauchende Maßnahmen etwas auslösen kann. Dieses Signal könnte sehr stark sein, da der Auslöser nur kurz senden können muss. Dieses Signal müsste keine Codierung haben. Das Telefon könnte den bloßen Empfang zum Anlass nehmen, die reguläre Funkschnittstelle zu aktivieren.
Nach einem Gesprächsabbruch durch Zusammenbruch der Funkverbindung sollte das Gespräch so bald wie möglich wiederaufgenommen werden. Sinnvollerweise sollte eine Ansage auf diesen Umstand hinweisen
Die höchsten Kosten dürften in der Funkschnittstelle des Auslösers liegen.
Nokia hat zu diesem Thema ein ziemlich peinliches Patent angemeldet. Siehe http://www.heise.de/mobil/newsticker/meldung/68639
Unterschiede zwischen diesem Vorschlag und Nokias Ansatz sind:
Sie nutzen keinen Funkauslöser, sondern das Telefon direkt, was den Ansatz beinahe unbrauchbar macht.
Unsinnigerweise koppeln sie die Beendigung des Alarmzustands an die Eingabe eines Codes.
Eine gute Idee hatten sie: Übermittlung von GPS-Daten
Der große Vorteil der Innovation ist, dass Hilfe durch die Ordnungsmacht in manchen Situationen eben alternativlos ist. Wenn man auf Grund der üblichen Gegebenheiten diese Hilfe nicht anfordern kann, steht man ziemlich dumm da. Deshalb ist anzunehmen, dass jemand, der Wert auf so eine Funktion legt, dann auch die vernünftige Implementierung haben will.
Wenn so ein System mal weit verbreitet ist, könnten Angreifer sich darauf einstellen und gezielt nach dem Telefon suchen. Dem könnte man begegnen, indem man ein Zweithandy (Wer sucht nach einem zweiten Telefon, wenn er das erste gefunden hat?) oder ein spezielles, eingeschränktes, aber kleineres Gerät für den Notruf verwendet.
Alle Personen mit einem hinreichend hohen Sicherheitsbedürfnis, das natürlich von der objektiven und subjektiven Bedrohung im jeweiligen Aufenthaltsgebiet abhängt.
Darf man den Notruf überhaupt automatisiert anrufen? Wenn nicht, wäre das letztlich mutwillige (mittelbare) Gefährdung der Bürger durch die Polizei, aber es gibt womöglich Regelungen daür, die dann natürlich landesspezifisch sind.
Da Nokia damit bereits an die Öffentlichkeit gegangen ist, wäre man nicht Innovator, sondern Imitator. Da deren Produkt aber noch nicht am Markt ist, hätte man bei entsprechend kurzer Markteinführungszeit bessere Chancen als Zweiter durch ein besseres Produkt zu bestehen, als dies üblicherweise der Fall ist (technische Überlegenheit der Folgeprodukte wird vom Markt nicht besonders honoriert).
Die große Chance liegt vielleicht darin, Nokia ihr System mit einigem Aufwand bekannt machen zu lassen und noch in der Aufmerksamkeitsphase der potentiellen Kunden, also vor nenneswerten Verkäufen bei Nokia, mit einer überlegenen alternative aufzutrumpfen.
Naheliegende oder bereits vorgebrachte Einwände:
Eine Variante wäre, das Mobiltelefon "scharf" zu machen, so dass es nach einer bestimmten Zeit - drei bis fünf Minuten - den Alarm auslöst, wenn dies nicht bis dahin aktiv verhindert wird. Die Art der Aktion - sofortiger vs. verzögerter Alarm - sollte durch die Art der Betätigung des Auslösers festgelegt werden. Dieser könnte eine Rückmeldung liefern, etwa durch Vibration. Diese Vorgehensweise hätte den Vorteil, dass der Kunde reagieren könnte, sobald er sich bedroht fühlt, ohne damit automatisch überzureagieren. So ginge er auch dem Risiko aus dem Weg, den sofortigen Alarm auf Grund hinderlicher Umstände später nicht mehr auslösen zu können.