Vorschlag für eine Dienstleistungsinnovation

Risikolose Ausweitung von Dispokrediten durch Kleinbürgschaften

Version 1.1/2.1, 11.01.2006

Hauke Laging, Grazer Platz 22, 12157 Berlin, Tel.: 030/32603660, mobil: 0172/7630883, E-Mail: hauke@laging.de
Student des Wirtschaftsingenieurwesens und ehemaliger Mitarbeiter des Lehrstuhls für Technologie- und Innovationsmanagement an der Technischen Universität Berlin.

Übersicht


Ausgangslage - das Problem des Kunden - Übersicht

Viele Geringverdiener - Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten - hätten gerne einen Dispokredit oder eine höhere Kreditlinie. Natürlich vergibt jede Bank gerne Kredite, aber eben nur nach einer Risikoabschätzung, die, bedingt durch den sehr beschränkten Aufwand, der dafür zur Verfügung steht, dem Einzelfall nicht gerecht wird.

Problembewusstsein

Der geringe Disporahmen stellt für viele Geringverdiener ein durchaus relevantes Problem dar.

Ziel - Übersicht

Die Banken sollen durch Einbindung des (primär sozialen) Umfelds der fraglichen Kunden in die Lage versetzt werden, diesen eine höhere Kreditlinie zu gewähren, ohne dadurch das eigene Risiko (messbar) zu erhöhen.

Nebenziele, positive Nebeneffekte, weitere Betroffene

Da dies wirklich praktikabel nur bei solchen Bürgen ist, die ihr Konto beim selben Kreditinstitut führen, entsteht für die Nachfrager von Dispokrediten ein Anreiz, (auch) bei der Bank ein Konto zu haben, bei der die (potentiellen) "Kleinbürgen" ihres haben. Dadurch eignen sich nicht nur die geringverdienenden Kunden zur werblichen Ansprache, sondern auch alle übrigen, in umgekehrter Richtung.

Durch das Vorhandensein eines Bürgen entfällt die rechtliche Problematik der Vergabe von Krediten an Minderjährige.

Umsetzung - Übersicht

Anforderungen

Realisierung

In der Größenordnung einiger hundert Euro dürfte es für viele Geringverdiener kein Problem sein, jemanden im Bekanntenkreis zu finden, der im Zweifelsfall für diesen Betrag geradesteht. Für den Bürgen wäre ein solcher Betrag keine Belastung, außerdem würde er aller Wahrscheinlichkeit nach nie fällig. Im Gegensatz zu einer normalen Bürgschaft (für Kredite in großem Umfang) hätte der Dispokreditnehmer nicht nur "einmalig", sondern über einen langen Zeitraum, also wahrscheinlich immer mal wieder, einen Nutzen davon, so dass die Bereitschaft, jemandem diesen Gefallen zu tun, groß sein dürfte.

Da die angedachten Beträge in keinem relevanten Verhältnis zum Einkommen der typischen potentiellen Bürgen stehen, könnten solche Vereinbarungen ohne großen Aufwand getätigt werden. In dem angenommenen Regelfall, dass der Bürge ebenfalls Kunde ist, müsste er sich nicht einmal die Mühe machen, dafür die Bank mit aufzusuchen, sondern könnte einfach - wie eine Überweisung - dem Kreditnehmer ein entsprechendes Formular unterschreiben (oder per Onlinebanking auslösen). Die Mitteilung darüber könnte kostengünstig mit dem nächsten Kontoauszug erfolgen.

Ausfallhandhabung

Die Bereitschaft, für solche Dispokredite zu bürgen, wäre dann noch höher, wenn bei Illiquidität des Begünstigten nicht gleich der verbürgte Teil vom Bürgen gefordert würde, sondern über einen gewissen Zeitraum, vielleicht zwei Jahre, lediglich die Zinsen vom Bürgen eingetrieben würden (wenn er das wünscht; das könnte man bei der Einrichtung festlegen). Von dieser Regelung profitierten beide Seiten: Die Bank hätte die Zinseinnahmen, die gerade bei Dispokrediten erheblich sind, und der Bürge hätte die Aussicht, dass der Begünstigte seinen Finanzen in dem fraglichen Zeitraum in den Griff bekommt, so dass es mit erheblicher Wahrscheinlichkeit gar nicht zu der Situation kommt, dass er die eigentliche Schuld übernehmen muss.

Beendigung

Dem Begünstigten ist natürlich nicht zuzumuten, dass der Bürge von heute auf morgen kündigt und dadurch die eigene "effektive Kreditline" plötzlich überschritten ist. So eine Kündigung müsste deshalb mit einer geeigneten Frist stattfinden. Deren Länge könnte davon abhängig gemacht werden, ob diese Bürgschaft gerade benötigt wird. Wenn nicht, könnte die Kündigung früher wirksam werden. Natürlich soll der Bürge nicht auf diesem Weg Einblick in den Kontostand des begünstigten bekommen, deshalb wäre es angebracht, die vorzeitige Kündigung nur vom Begünstigten auslösen zu lassen, zumal der vielleicht den vollen Kreditrahmen eingeplant und gerade Zahlungen zu leisten hat, die er ohne die gekündigte Bürgschaft nicht leisten könnte.

Wenn zum Kündigungstermin der wegfallende Anteil der Kreditlinie nicht unterschritten ist, könnte man, wie schon oben skizziert, den Bürgen entscheiden lassen, ob er die Schuld oder die Zinsen (dann auch für welche Zeit) begleichen will.

mögliche Probleme

Dauerhafte Beachtung der Regelung

Da in aller Regel diese Bürgschaft zu keinen Konsequenzen für den Bürgen führt, sollte er regelmäßig irgendwie daran erinnert werden, damit er sie nicht vergisst.

Schuldenfalle

Natürlich liegt es nicht im Interesse der wohlmeinenden Bürgen, dass der Begünstigte über seine Verhältnisse lebt und den genutzen Rahmen seines Dispokredits nicht mehr aus eigener Kraft abtragen kann. Diesem berechtigten Anliegen kann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Bürge seinen Beitrag an eine Gesamtgrenze bindet. Er könnte zusagen, dass er für 500 EUR bürgt, aber nur dann, wenn das effektive Dispolimit nicht über 2000 EUR liegt - nicht zum eigenen Schutz, sondern um sich nicht unwissentlich daran zu beteiligen, den Begünstigten in eine ungünstige Situation zu bringen, denn dessen Kontostand und Dispolimit kennt der Bürge nicht.

Eine Bürgschaft, die durch ein Überschreiten des vom Bürgen gesetzten Gesamtlimits hinfällig würde, würde nicht "gekündigt" (wodurch der Bürge mittelbar über den Kontostand/Verfügungsrahmen des Begünstigten informiert würde), sondern würde lediglich "deaktiviert", also in die Berechnung der effektiven Kreditlinie nicht mehr einbezogen.

(kumulative) Beeinträchtigung der Kreditlinie der Bürgen

Zu klären ist die Frage, wie sich die Gewährung von Bürgschaften auf den eigenen Dispokredit auswirkt. Da es sich nur um mittelbare Effekte handelt, erscheint es unangemessen, hier keine Unterscheidung vorzunehmen. Denkbar ist, dem Bürgen zu ermöglichen, einen bestimmten Bruchteil - vielleicht 25% - seiner eigenen Kreditlinie in dieser Weise "weiterzureichen", ohne dass dies Auswirkungen auf seine Liquidität hat.

Außerdem stellt sich die Frage, wie man die mehrfache Gewährung solcher Dispobürgschaften berechnet. Bei denen sinkt durch die Verteilung das Risiko noch weiter (verglichen mit der Gewährung der Gesamtsumme an einen Einzelnen). Eine unpassende Regelung hätte zur Folge, dass die Bürgen jeweils weniger Begünstigte hätten.

Transparenz des Geschäftsgebahrens gegenüber mehreren Kunden

Da eine Herabsetzung der "Kernkreditlinie" nun womöglich Dritte beträfe, nämlich die Bürgen, wäre die Bank aus Imagegründen nicht mehr so frei wie bisher.

Zugriffsreihenfolge

Wenn eine Bürgschaft eingefordert wird, stellt sich die Frage, von wem. Rein rechnerisch wäre es natürlich der letzte Bürge. Sinnvoll erscheint das nicht, zumal kein Bürge davon ausgehen kann, dass noch jemand nach ihm kommt.

Naheliegend ist, den Begünstigten entscheiden zu lassen. Der kann dann denjenigen auswählen, bei dem er die geringsten "sozialen Konsequenzen" vermutet. Allerdings hätte die Bank über die Möglichkeit der Auswahl des herangezogenen Bürgen die Möglichkeit, das Risiko bei Mehrfachbürgen noch breiter zu streuen.

Marktchancen - Übersicht

Vorteile der Innovation und ihr Gewicht, Aufwand-Nutzen-Verhältnis

Der Nutzen für den Begünstigten ist offensichtlich und der Reiz für die Bürgen wurde bereits erläutert.

Für die Bank hat dieses Angebot den Vorteil, dass die Begünstigten ein Interesse daran haben, möglichst vielen potentiellen Dispobürgen zu einem Konto bei der jeweiligen Bank zu verhelfen, weil sie - je nach Ausgestaltung - nur dann in den Genuss dieses Angebots kommen können.

Nachteile der Innovation

Umgekehrt ist dieses Angebot für diejenigen (potentiellen) Begünstigten am interessantesten, die schon viele potentielle Bürgen bei der Bank haben. Das birgt das Risiko, dass der Anreiz bei denjenigen verpufft, die keine Möglichkeit sehen, ihre Kandidaten ihrer Bank als neue Kunden zuzuführen. Alternativ müsste man in diese Regelung Kunden anderer Banken einbeziehen, was die Umsetzung aber erschwerte.

Zielgruppen

Geringverdiener mit solventem Umfeld (Schüler, Studenten, Azubis).

Einwände - Übersicht

Naheliegende oder bereits vorgebrachte Einwände:

Erweiterungen - Übersicht

Organisatorischer Rahmen für Kredite zwischen Kunden

Diese Funktion könnte auch von Dritten genutzt werden, um dem Begünstigten einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Dies wäre dann mit weniger Formalitäten möglich, da durch die Bereitstellung einer zeitlich begrenzten Bürgschaft klar wäre, wie die grundlegende finanzielle Vereinbarung zwischen den Parteien aussieht. Dies wäre für professionelle Kreditgeber weniger interessant, die haben natürlich saubere Verträge mit ihren Kunden, aber für finanzielle Gefälligkeiten unter Freunden und Verwandten wäre dies ein brauchbarer Ansatz. Eine Garantie, dass man sein Geld zum vereinbarten Zeitpunkt wiederbekommt, ist das natürlich nicht, aber so kann sich der Begünstigte nicht über die Art der Vereinbarung (Kredit, Schenkung, Fälligkeit) herausreden.


Änderungen am Dokument - Übersicht

1.1