Vorschlag für eine Prozessinnovation
Student an der TU Berlin (Wi-Ing IuK) und ehemaliger Mitarbeiter des dortigen Lehrstuhls für Technologie- und Innovationsmanagement
Version 1.3/1.1, 31.03.2008
Problembewusstsein
Nebenziele, positive Nebeneffekte, weitere Betroffene
Anforderungen, Realisierung, mögliche Probleme, Entwicklungskosten und -dauer, Unsicherheit des Entwicklungserfolgs, Investitionsbedarf und variable Kosten
vorhandene ähnliche Produkte, Vorteile der Innovation und ihr Gewicht, Aufwand-Nutzen-Verhältnis, Nachteile der Innovation, Vermarktung, rechtliche Probleme
Durch einen Vermittlungsdienst sollen Arbeitslose – nach eigenem Ermessen bezüglich Art und Umfang – die Möglichkeit bekommen, kleine Unternehmensgründungen zu unterstützen oder erst zu ermöglichen, indem Sie für eine begrenzte Zeit ab der Gründung dort mitarbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden, wenn das Vorhaben dennoch scheitert..
Bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird einige Hoffnung in Arbeitslose gesetzt, die sich selbständig machen. Dieser Ansatz wird bzw. wurde über das Instrument der Ich-AG gefördert.
Manche Gründungen bleiben aus oder scheitern, weil die Gründungsinteressierten sich über das Ausmaß der Nachfrage nicht im Klaren sind und verständlicherweise das Risiko scheuen. Bei Ideen für neue Dienstleistungen besteht das Problem, dass diese sich im Rahmen der Akzeptanz erst mal etablieren müssen. Gerade der "Not macht erfinderisch"-Effekt der Arbeitslosigkeit bringt neue Ideen für Dienstleistungsunternehmen hervor.
Man kann nun die vorhandenen Arbeitslosen – zumindest in dem Teil derjenigen, die sich energisch um einen neuen Arbeitsplatz bemühen – eine Möglichkeit sehen, um dieses Problem zu reduzieren. Die Leute sind sowieso da, sie können prinzipiell ohne Mehrkosten einen potentiellen Gründer unterstützen.
Dass (ihre Wunsch-)Arbeitsplätze in Deutschland nicht mehr von selber entstehen, dürfte den meisten Arbeitslosen klar sein.
Das folgende Verfahren eignet sich nicht für jedes Gewerbe, sondern nur für Geschäftsmodelle, die keine hohen Investitionen voraussetzen und außerdem vor allem Personalkosten haben. Die Eignung muss im Einzelfall überprüft werden. Wenn ein potentieller Gründer vor den genannten Problemen steht und genügend fachlich geeignete und hinreichend motivierte Arbeitslose zur Verfügung stehen, dann könnte vor die klassische Unternehmensgründung eine "Probephase" gesetzt werden. Diese zeichnete sich durch folgende Aspekte aus:
Einige Arbeitslose, die sich (sinnvollerweise) für eine spätere Tätigkeit in dem neuen Unternehmen interessieren, wenn es denn regulär entstehen sollte, arbeiten in einem von ihnen selbst festgelegten Umfang, ohne dafür bezahlt zu werden. Sie bleiben quasi "Privatleute", die ausschließlich ihre übliche staatliche Unterstützung bekommen (und darüber hinaus ggf. gegen Arbeitsunfälle versichert sind).
Das "Unternehmen auf Probe" kann wegen der quasi nicht vorhandenen (direkten) Personalkosten seine Dienstleistung sehr günstig anbieten. Zu der Möglichkeit, ohne großes Risiko einen Testlauf zu starten, kommt dadurch hinzu, dass die Nachfrage wegen der deutlich günstigeren Preise höher ausfällt, als es sonst anfangs der Fall wäre. Insbesondere würde die Dienstleistung nicht nur in höherem Umfang von einzelnen Kunden nachgefragt (was auch nicht in jedem Fall möglich ist), sondern auch von solchen Kunden, die das Angebot zum regulären Preis nicht oder erst sehr viel später in Anspruch genommen hätten. Diese Zeit steht einem jungen Unternehmen aber möglicherweise nicht zur Verfügung.
Es gäbe keine Arbeitsverträge, sondern lediglich eine Vereinbarung über eine mögliche Vergütung, falls das Vorhaben Erfolg hat (eventuell in Abhängigkeit davon, ob derjenige übernommen wird; Nichtübernommene sollten mehr bekommen).
So eine Tätigkeit wäre eine gute Vorbereitung für Arbeitslose, die sich ihrerseits selbständig machen wollen. Durch das Fehlen der Weisungsbefugnis (im üblichen Sinn) und des finanziellen Anreizes wäre es für den "Arbeitgeber" entscheidend, seine Helfer vom Sinn seines Vorhabens zu überzeugen. Dadurch sollte sich im Regelfall zumindest gegenüber den entsprechend interessierten Helfern ein weitaus höheres Maß an Einbindung in die betrieblichen Planungen und Abläufe ergeben. Diese Einbindung verhilft potentiellen Gründern durch den Erfahrungsschatz zu einer größeren Erfolgschance, wenn sie es später selber versuchen. Außerdem kommen sie mit anderen motivierten Arbeitslosen in Kontakt, unter denen sich einige befinden mögen – es werden ja auch im typischen Erfolgsfall nicht alle Helfer übernommen –, die sich für diese potentiellen Gründer als Partner, Helfer oder reguläre Mitarbeiter eignen mögen.
Arbeitslose, die sich nicht selber später als Gründer betätigen wollen, haben von so einer Aktivität den Vorteil, dass sie bei zukünftigen Bewerbungen sowohl ihr persönliches Engagement als auch hinzugewonnene Erfahrungen nachweisen können – in diesem Sinne mag man die Tätigkeit als eine Art Praktikum sehen.
transparent
allen problemlos zugänglich
kostenlos oder sehr günstig
Den potentiellen Gründern und den potentiellen Helfern muss eine geeignete Plattform geboten werden. Die Gründer müssen sich, ihr Vorhaben und ihre Anforderungen vorstellen und die Helfer leicht alle für sie in Frage kommenden Projekte ermitteln können.
Für diesen Zweck bietet sich eine Webseite an. Die Datenbank wäre weder besonders komplex noch umfangreich. Der beschränkte Umfang ergibt sich aus dem recht geringen Anteil der Arbeitslosen, die sich als Gründer eignen oder motiviert genug sind, sich als Gründungshelfer zu betätigen, und der beschränkten Zahl möglicher Projekte und Gründer.
Dieser Ansatz ist vor allem für Unternehmen praktikabel, die sehr personalintensiv sind und die außerdem keine großen Investitionen vornehmen müssen.
Die Länge des sinnvollen Probezeitraums hängt vom Einzelfall ab. Da es nicht um Zuschüsse oder sonstige staatliche Eingriffe geht, muss dies nicht geregelt werden. Das Regulativ wäre die Schwierigkeit, Leute zu unbezahlter Arbeit zu motivieren. Das kann man nicht ewig. Je länger dies einem Gründungswilligen gelingt, desto überzeugender scheint sein Konzept im Kern zu sein.
Das Hauptproblem dieses Ansatzes ist, das Risiko, dass dieses "Instrument" missbraucht wird, dass sich Mitnahmeeffekte auftun und Arbeitslose - ausgerechnet die engagiertesten! - ausgebeutet werden, indem man ihnen nicht vorhandene Aussichtsn vorgaukelt und den Vorteil der kaum vorhandenen Personalkosten in die eigene Tasche wirtschaftet.
Die wirksamste Gegenmaßnahme ist die Transparenz der Aktivität gegenüber den Helfern. Jeder Arbeitslose, der sich derart engagiert, ist bestrebt, seinen Nutzen zu maximieren. Das heißt in diesem Fall, sich bei dem Projekt als Helfer zu betätigen, das ihm nach der kürzesten Probephase die größten Übernahmechancen bietet - oder das wenigstens insgesamt die besten Überlebenschancen hat, damit zumindest die anderen etwas davon haben. Rein theoretisch würde man daher erwarten, dass sich solche Probleme von selbst erledigen - durch Abwanderung der Helfer, sobald sie merken, was läuft. Dieses Risiko wäre für "Kriminelle" wohl so groß und andererseits der Gewinn vergleichsweise klein, dass sich der Aufwand nicht lohnte.
Grunsätzlich wäre diese Form der "Ausbeutung" wohl nicht illegal. Da beide Seiten aber das Portal brauchen, um zueinander zu finden, bietet es sich natürlich an, dass der Portalbetreiber den Helfersuchenden entsprechende vertragliche Regelungen auferlegt. Das sollten vor allem Offenlegungspflichten und solche der Gewinnabführung für den Fall der Nichtfortführung sein. Man mag auch die Preise im voraus festlegen, so dass derart unlautere Gewinne gar nicht entstehen können, und den Gründer verpflichten, in der Probephase alle Zahlungen über ein Konto laufen zu lassen, auf das der Portalbetreiber (informativen) Zugriff hat.
Insgesamt erscheint das Problem beherrschbar. Die Einzelfälle, die man nicht unterbinden kann, sprechen nicht gegen die Maßnahme als Ganzes.
Eine spezielle Form des Missbrauchs wäre die Durchführung immer neuer Projekte, die sich jeweils auf die Probephase beschränken. Die oben genannten Maßnahmen sollten aber den Missbrauch schon im Einzelfall unattraktiv werden lassen, so dass auch die Wiederholung nicht luktrativ wäre. Hinzu käme, dass man dann auch noch Strohleute bräuchte, weil man bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts kaum denselben Leuten immer wieder die Gelegenheit gäbe, sich für neue Aktionen über das Portal Leute zu suchen.
Außerdem kann man andenken, entsprechend auffällig gewordenen Leute von der Vermittlung auszuschließen.
Es erscheint fraglich, ob es sinnvoll ist, in dieser Weise vorhaben zu fördern, die in Konkurrenz zu vorhandenen Angeboten treten. Natürlich haben auch die das Problem, die Nachfrage konkret abzuschätzen, aber in diesem Fall läge - wenn schon nicht rechtlich, dann zumindest wirtschaftlich - unlauterer Wettbewerb vor. Die Aufnahme in das Portal sollte also an die Bedingung geknüpft werden, dass die Dienstleistung im Zielmarkt neu ist. Ausnahmen könnte man machen, wenn der Gründer von seiner Größe her neben dem vorhandenen Wettbewerber keine Rolle spielt. Man müsste diese Maßnahme im Wettbewerbsfall auch nicht kompeltt unterbinden; das gewünschte Ziel der Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigung etablierter Betriebe wüde auch erreicht, wenn die Probephase auf eine kurze Zeit, vielleicht zwei Wochen, beschränkt bliebe.
Wenn entsprechende Gewinne erwirtschaftet wurden, könnte der Portalbetreiber den Gründer vertraglich verpflichten, den Helfern, die er nicht übernimmt, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Es ist zumindest denkbar, dass diese Maßnahme die Schwarzarbeit fördert. Allerdings wäre das bei vergleichsweise gut kontrollierten Unternehmen natürlich riskant.
Man muss befürchten, dass manche Leute Wege finden werden, das System auszunutzen. Allerdings wird der Vermittler, der sehr um sein Image bedacht ist, darauf immer schnell reagieren, etwa durch vertragliche Vereinbarungen mit den Gründern.
Zu klären wäre, ob der Gründer verpflichtet ist, eine Unfallversicherung für seine Helfer abzuschließen. Dafür könnten die Regelungen für Minijobber übernommen werden.
Die Zielgruppe müsste die Möglichkeit haben, dieses Internetangebot in nötigen Umfang zu nutzen. Einige von ihnen werden sich einen eigenen Zugang nicht leisten können.
Bei attraktiven Projekten ist durchaus denkbar, dass es deutlich mehr Interessenten als Plätze gibt. Grundsätzlich muss natürlich der Gründer die Helfer auswählen, aber die Priorität, nach der ihm die Kontakte vermittelt werden, sollte die sein, dass diejenigen Arbeitslosen, die die meiste Arbeit als Helfer (bei anderen Projekten) erbracht haben, Vorrang haben. Auf diese Weise lohnt es sich zusätzlich, sich derartig zu engagieren.
Arbeitslose müssen sich zur Verfügung halten, was beinhaltet, dass sie sich überwiegend zu Hause aufhalten müssen. Nun wird die BA in der Regel anrufen und Informationen nicht persönlich überbringen. Deshalb mag es sinnvoll sein, dass die beteiligten Arbeitslosen eine zentrale Nummer bei der BA hinterlegen, von der aus zu ihnen durchgestellt wird – je nachdem, ob sie gerade zu Hause sind oder gerade in einem Unternehmen arbeiten.
Die für das Portal benötigte Technik ist trivial. Das kann jeder halbwegs fähige Webprogrammierer in einigen Tagen zusammenbauen, zumal es nicht besonders hübsch sein muss - alle Nutzer haben ein Interesse daran, sie müssen nicht noch durch schickes Design angelockt werden.
Die Investitionen lägen bei einigen hundert Euro für die Anschaffung eines kleinen Servers, wenn man nicht gleich einen mietet, und den üblichen Administrations- und Betriebskosten für eine Webseite. Zu den Technikkosten kämen die administrativen für die Überwachung der Einhaltung der Vereinbarungen zwischen Gründern und Portalbetreiber. Natürlich ist denkbar, dass sich auch dafür kostenlose Helfer finden.
Offenbar ist eine verwandte Idee, ein genossenschaftlicher Ansatz bereits in der Diskussion. Der Unterschied zu diesem Vorschlag liegt in erster Linie in der Zielgruppe: mitgründungswillige Helfer auf der einen Seite und solche, die "nur" einen neuen Arbeitsplatz haben wollen, auf der anderen. Beide Ansätze behindern einander in keiner Weise. Die benötigten Portale sind einander derart ähnlich, dass man sie sinnvollerweise zusammenfasst. Der wesentliche Unterschied läge in der Abfrage, welche Art von Projekten bzw. helfern man sucht. Wenn eine Idee umgesetzt wird, ist die zusätzliche Umsetzung der anderen ohne relevanten Mehraufwand möglich.
Der große Vorteil der Idee ist, dass sie faktisch nichts kostet. Dafür bekommt man natürlich nur eine beschränkte Wirkung, weil nicht jeder Arbeitslose den Willen und die Fähigkeit hat, sich selbständig zu machen. Dies wäre also eine Maßnahme für eine kleine "Elite".
Im besten Fall wird man die Arbeitslosigkeit in der Größenordnung von 5% reduzieren können. Die Maßnahme wäre also ganz nett, aber man sollte sie nicht überschätzen (wie es mit Maßnahmen in diesem Bereich leider immer passiert).
So ein Angebot bekannt zu machen, sollte nicht schwer sein. Die Medien würden es aufgreifen, und die Zielgruppe würde sich aus eigenem Antrieb genauer informieren. Über gelegentliche Erfolgsstatistiken könnte man das Projekt dauerhaft im Gespräch halten.
Es wäre zu prüfen, wo die rechtlichen Grenzen der "freiwilligen, unbezahlten Mitarbeit in einem Gewerbebetrieb" liegen.
Normalerweise wird unter- und erst recht unbezahlte Arbeit als sittenwidrig angesehen. In einem Fall, in dem der "Arbeitgeber" den "Arbeitnehmer" gar nicht bezahlen kann, ist diese Betrachtungsweise natürlich idiotisch. Es ist darauf zu achten, dass in dem Maß die Helfer bezahlt werden, in dem der Betrieb das jeweils zu leisten vermag. Das sollte schon mangels Bereicherung und wegen der anhaltenden Zweckbindung (innerhalb einer sinnvollen Frist von einigen Wochen bis wenigen Monaten) der "Aufopferung" einer Sittenwidrigkeit unüberwindlich im Weg stehen.
Einer unzulässigen Subventionierung durch die Sozialkassen ist ebenfalls zu widersprechen, da die nicht mehr zahlen als sonst und hier der Vermitlungserfolg gefördert wird, ohne dass die BA dies durch kostspieliege Maßnahmen und eigenen Verwaltungsaufwand (der auch nicht kostenlos ist) leisten muss.
Naheliegende oder bereits vorgebrachte Einwände:
Um die vermeintliche Ausbeutung zu vermeiden, wird von manchen als Alternative vorgeschlagen, man könne ja die Arbeitslosen am Unternehmen beteiligen.
Das sieht formal vielleicht gut aus, ist aber aus mehreren Gründen abwegig:
Die meisten Arbeitslosen wollen keine selbständige Tätigkeit, sondern eine neue abhängige Beschäftigung.
Eine spätere Umwandlung der Gesellschafterstellung in ein Angestelltenverhältnis ist nur mit beachtlichem Aufwand und im Zweifel erheblichen Kosten für Rechtsberatung zu leisten.
Das Ziel einer fairen Stellung gegenüber dem Gründer kann auch anders erreicht werden, nämlich (wie bereits erwähnt) durch eine der Arbeitsleistung angemessene Zahlung in dem Fall, dass die Gründung Erfolg hat, aber der betroffene Arbeitslose nicht übernommen wird.
Es besteht ein riesiger qualitativer Unterschied zwischen der Beschäftigung eines Angestellten und der Zusammenarbeit mit einem Mitgesellschafter. Ein Unternehmen gründet man typischerweise nur mit Personen, die man gut kennt und einschätzen kann. Was soll denn passieren, wenn der Arbeitslose nach ein paar Wochen keine Lust mehr hat oder seine Arbeit schlecht macht? Soll dann die Gesellschaft liquidiert werden, damit er seinen Anteil bekommt? Welcher Gründer würde sich auf so einen Kamikazetrip einlassen?
Man kann dies auch von der anderen Seite sehen: Wenn dem Arbeitslosen so eine Möglichkeit geboten wird und er ein Interesse daran hat, dann wird ihn das hier skizzierte Angebot nicht reizen. Dieses auszuschließen, hat aber sicher nicht die Folge, dass ganz viele Unbekannte zwecks Unternehmensgründung zueinander finden. Wenn das funktionieren würde, gäbe es das heute schon in merklichem Umfang, da dies kein neues Modell ist. Offenbar scheitert es wenigstens an Angebot oder Nachfrage.
Wenn man ernsthaft politisch tätig werden will, um diesen Ansatz zu unterstützen, dann sollte die BA verpflichtet werden, Helfer mit anderen Maßnahmen in der fraglichen Zeit in Ruhe zu lassen. Angesichts ihrer katastrophalen Vermittlungs"erfolge" kann die BA sowieso nicht für sich in Anspruch nehmen, irgendwen besser an den Arbeitsmarkt zurückzubringen als derjenige das aus eigenem Antrieb könnte. Die Missbrauchsmöglichkeit wäre vom Umfang her derart gering, dass es sich überhaupt nicht lohte, darüber auch nur nachzudenken. Die BA hat ganz andere Probleme.
Grundsätzlich richtet sich dieser Ansatz nur an noch zur Gründende Unternehmen. Die Philosophie dahinter ist, dass der (zunächst nur temporäre und nicht bezahlte) "Arbeitsplatz" ohne diese Maßnahme vermutlich gar nicht entstanden wäre. Im Gegenzug geht man davon aus, dass bestehende Unternehmen die Möglichkeit haben, Mitarbeiter regulär einzustellen, so dass die Anwendung dieser Vermittlung in ihrem Fall missbräuchlich wäre.
Allerdings haben auch viele bereits bestehende Kleinunternehmen nur sehr begrenzte Ressourcen. Das gilt speziell für die Unternehmen, in denen nur die Gründer tätig sind. Ein solches Unternehmen muss oft noch eine ganze Weile aus seiner bescheidenen aktuellen Kraft wachsen, bevor es expandieren kann, was die Voraussetzung für zusätzliche Arbeitsplätze ist.
Nun ist vorstellbar, dass ein kleines Unternehmen, etwa ein Start-up, einige Ideen zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs hat und diese zeitnah nur durch das fragliche Konzept umsetzen kann. Ohne so eine Vermittlung könnte niemand eingestellt werden, weil die finanziellen Ressourcen dafür nicht ausreichen. Aber wenn sich jemand oder mehrere Leute finden, die den neuen Bereich mit aufbauen, dann kann auch ohne große Investition getestet werden, ob sich diese Aktivität lohnt. Wenn ja, kann für den Dauerbetrieb eine Stelle besetzt werden.
Auch in diesem Fall gilt das Prinzip, dass Transparenz Missbrauch weitestgehend verhindert.
Dieser Ansatz wird insbesondere dadurch attraktiv, dass es vermutlich viel mehr bestehende Kleinunternehmen mit solchen Expansionsmöglichkeiten gibt als Ideen und Gründer für neue. Außerdem hätte man bei der Nutzung des Angebots durch bestehende Unternehmen den Vorteil, dass bekannt wäre, ob und wie viele Helfer sie vorher schon hatten und übernommen haben.
Geringfügig problematisch ist, dass mit der Erweiterung auf "richtige" Start-ups Geschäftsgeheimnisse eine größere Rolle spielen. Bei der Basisidee ist das recht unproblematisch, weil es primär um einfache Dienstleistungen geht, die keinen besonders hohen Wert haben, sondern einfach erbracht werden müssen. Wenn aber ein bestehendes Unternehmen Erweiterungen plant, ist durchaus wahrscheinlich, dass es diese nicht schon vorab an die große Glocke hängen will, um nicht auf diese Weise Wettbewerbern unnötige Anregungen zu geben. Diese Angebote würden deshalb nur abstrakt beschrieben und nur den einzelnen konkret anfragenden Arbeitslosen mitgeteilt.
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